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Analyse. Die große Koalition hätte die Chance, für eine weitere Harmonisierung der Systeme zu sorgen. Wien. Wenn es darum geht, sich bei Pensionserhöhungen hochzulizitieren, sind die Parteien recht einfallsreich. Das beste Beispiel dafür wurde gerade rund um die Anhebung der Pensionen für das kommende Jahr geliefert. Bei den Reformen in der Altersvorsorge schrecken die Politiker hingegen zurück. Es gibt für die Österreicher kaum ein sensibleres Thema. Daher lautet der Politiker-Reflex: Bloß Hände weg davon. Mit dieser Parole reagierten zuletzt heimische Sozialpolitiker vor allem auf die in Deutschland von einer großen Koalition eingeleiteten und nach Österreich überschwappende Diskussion um die Anhebung des Pensionsalters. So gesehen waren die Pensionsreformen, die die schwarz-blaue Regierung nach ihrem Amtsantritt im Februar 2000 trotz massiver Proteste beschlossen hat, schon beinahe heldenmütig. Schließlich galten die (seither eingeleitete) schrittweise Abschaffung der Frühpensionen und die Vereinheitlichung der Pensionssysteme (Stichwort: Harmonisierung) samt Abschaffung der Sonderpensionsregelungen für Bundesbeamte jahrzehntelang als absolutes Tabu. Mit dem Reformeifer ist es allerdings inzwischen wieder vorbei. Dabei könnten Rot und Schwarz nahtlos anschließen. Dies gilt insbesondere für die Vereinheitlichung der Pensionssysteme auch für Landesbeamte, die im Jahr 2004 von den Ländern nur zum Teil mitgemacht wurde. In manchen Bundesländern - wie etwa in Wien - gab es zwar Änderungen, es blieben aber günstigere Sonderregelungen. Wenn, wann nicht jetzt, könnte eine große Koalition in einem weiteren Schritt der Harmonisierung dafür sorgen, dass diese Vereinheitlichung weiter getrieben wird? Schließlich stellen SPÖ und ÖVP immerhin acht der neun Landeshauptleute. Wenn schon soviel von Harmonisierung geredet wird, ist auch nicht einzusehen, dass für Beamte in der Frühpension nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Vorjahr die sogenannten Ruhensbestimmungen weggefallen sind. Sie dürfen damit im Gegensatz zu ASVG-Versicherten in Frühpension uneingeschränkt dazu verdienen. Es blieb - unmittelbar nach dem Erkenntnis - bloß bei verbalen Bekenntnissen, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. Die Reform der Invaliditätspensionen, mit der Menschen krankheitsbedingt vorzeitig in Pension gehen können, ist bereits von der noch amtierenden Regierung im Februar 2003 in ihr Koalitionsabkommen geschrieben worden. Wenn diese Frage danach allerdings nur andiskutiert wurde, gab es jedes Mal einen empörten Aufschrei. "In Österreich wird die Invaliditätspension primär als Frühpensionierungsprogramm genützt."
Kritik der OECD aus dem Jahr 2005 Wenn die neue Regierung nicht zusehen will, wie die Abschaffung der regulären Frühpensionen durch den verstärkten Ansturm auf die Invaliditätspensionen unterlaufen wird, wird sie endlich klären müssen, warum es in Österreich im internationalen Vergleich derart viele Bezieher von Invaliditätspensionen gibt. Am heimischen Gesundheitssystem, das immer wieder als eines der besten gerühmt wird, kann es ja wohl nicht liegen. Die OECD hat jedenfalls in einer Studie im Vorjahr kritisiert, dass die Invaliditätspension in Österreich "primär als Frühpensionierungsprogramm genützt" werde. Ein Ansatzpunkt ist dabei der sogenannte Berufsschutz für qualifizierte Kräfte und Angestellte: Wenn diese ab 57 Jahren ihren Beruf, in dem sie in den vergangenen 15 Jahren aktiv waren, nicht mehr ausüben können, ist der Weg zur Invaliditätspension frei. Für ungelernte Arbeiter gilt ein Berufsschutz in dieser Form nicht. Später in Pension - das muss das erklärte Grundziel sein. Österreichs Sozialpolitiker werden es sich auf Dauer nicht leisten können, die Augen vor der demografischen Entwicklung zu verschließen, die die Pensionsversicherung finanziell unter Druck bringt. Die Zahl der älteren Menschen nimmt zu. Dank der stetig steigenden Lebenserwartung können diese Menschen ihre Pension im Schnitt auch länger genießen. Wichtig wäre es deshalb, dass die Österreicher länger im Erwerbsleben bleiben, damit vor allem das faktische Pensionsantrittsalter steigt. Dafür reicht das schrittweise Hinaufsetzen des Frühpensionsalters (so richtig diese Maßnahme ist) und auch eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters (derzeit im ASVG 65 Jahre für Männer, 60 für Frauen) allein nicht aus, solange Menschen über 50 Jahren oft als zu teuer auf dem Arbeitsmarkt eingestuft werden. VON KARL ETTINGER (Die Presse) 29.11.2006 |